Der Verein
Dabei wurden als ein dringlicher Themenschwerpunkt für Strafverteidiger unseres Landgerichtsbezirkes neben einer qualifizierten Weiterbildung für Strafverteidiger vor Ort, vor allem angesehen, dass die obergerichtliche Rechtsprechung für Beiordnungsfälle in Haftsachen nicht eingehalten wird:
- dies gilt insbesondere für Frischinhaftierte aufgrund des Inhaftierungsschocks und deren meist von der Haftanordnung überraschten Familienangehörigen, die dann für eine sachgerechte Verteidigung sorgen möchten;
- bislang für die – nun die Beiordnungshoheit innehabenden – Haftrichter zu konstatierende unzureichende Hilfestellung, hinsichtlich deren Fürsorge für eine qualifizierte Verteidigung des Vorzuführenden/des U-Häftlings;
Weiter gibt es im Hinblick auf die vor Ort ansässigen Strafverteidiger folgende Problemkreise:
- qualifizierte Strafverteidiger sind tagsüber in den Kernarbeitszeiten aufgrund von Terminswahrnehmungen äußerst selten persönlich erreichbar;
- Vorführ-/Termine bei den Haftrichtern hinsichtlich der Eröffnung und Invollzugsetzung von Haftbefehlen erfolgen überwiegend in genau diesem Zeitraum;
- insbesondere Haftsachen erfordern allein schon im Hinblick auf die üblicherweise erwartbaren Rechtsfolgen eine besonders qualifizierte wie professionelle Verteidigung durch in solchen Angelegenheiten erfahrene Berufsträger;
- Beiordnungen erfolgen demgegenüber jedoch sehr oft für Kollegen, denen der Einstieg ins Berufsleben vereinfacht werden soll oder aber aufgrund anderweitiger, persönlicher Beziehungen einiger Anwälte zu aktuell in den Haftrichterabteilungen der Landgerichtsbezirke tätigen Richtern;
- Der anwaltliche Telefonnotdienst des Stuttgarter Anwaltsvereins deckt unter der Woche nur die Zeiten von 18 :00 Uhr bis 8 :00 Uhr ab.
Um den genannten Punkten Rechnung zu tragen, haben wir als Strafverteidiger des Landgerichtsbezirks Stuttgart, die sich eben auch als das oft in anderen Zusammenhängen bemühte Organ der Rechtspflege sehen und in Eigeninitiative der stetig resourcenverknappten Justiz eine professionelle Unterstützung anbieten wollen, insoweit das diese Funktion ausfüllende „Pflichtverteidigerbüro e.V.“ ins Leben gerufen.
Nachdem wir zunächst uns aus verschiedenen Verfahren und aktuellen Bezüge heraus bekannte Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger kontaktiert hatten, in verschiedenen kleineren Sitzungen die üblichen Vereinsvoraussetzungen vorbereiteten und dokumentierten, wurde am Dienstag, 11.06.2013, 20:00 Uhr, im Best Western Hotel, Grabbrunnenstraße 19, Esslingen am Neckar, die Gründungsversammlung des Vereins „Pflichtverteidigerbüro e.V.“ abgehalten und der Verein gegründet.
Mittlerweile wurde durch uns ein Tagesnotdienst eingerichtet. Es gibt eine zentrale Telefonnummer, durch welche eine durchgängige Präsenz von engagierten Strafverteidigern im gesamten Landgerichtsbezirk ermöglicht wird. Hierzu wird vom Verein eine Liste dazu bereiter Kolleginnen und Kollegen in einem kontinuierlichen Rhythmus erstellt, welche sich sodann jeweils halbtags unter der Woche entsprechend dieser alphabetisch fortgeschriebenen Liste abwechseln.
Unsere Mitglieder zeichnen sich allesamt als qualifizierte Strafverteidiger/innen aus. Um dies zu gewährleisten wird als Eingangskriterium zur Aufnahme in den Verein die Fachanwaltschaft für Strafrecht oder nachgewiesene langjährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Strafrechts verlangt.
Warum halten wir das für notwendig?
Empirische Untersuchungen, die auch in die Gesetzesfindung in vorliegender Thematik Eingang gefunden haben, ergaben, dass sachgerecht verteidigte Beschuldigte durchschnittlich 18 Tage weniger Untersuchungshaft erleiden, als Unverteidigte und zudem durch frühzeitige Verteidigung auch eine Verfahrensbeschleunigung erreicht wird (vgl. Jehle, Vermeidung und Verkürzung von Untersuchungshaft durch frühzeitige Strafverteidigung, in: 40 Jahre Grundgesetz -kritische Würdigung, europäische Bezüge in der Strafgerichtsbarkeit, 23. Strafverteidigertag 1999;
Ein weiterer Schwerpunkt unseres Vereins ist die Fortbildung. Hier arbeiten wir mit Strafverteidigern/innen, Richter/innen und Staatsanwälten/innen zusammen und haben durchgängig interessante und aktuelle Fortbildungsthemen, welche in Stuttgart referiert werden. Dabei wird auch die zielführende Förderung und Unterstützung junger Strafverteidiger sachgerecht begleitet.
Soweit Interesse an einer Mitarbeit oder Mitgliedschaft im Verein besteht, wäre zusätzlich zur oben genannten Qualifikation und Einbringung von Motivation, nur noch der Jahresbeitrag, der in der Gründungsversammlung auf 180 € im Jahr festgelegt wurde, auf das Konto des „Pflichtverteidigerbüro e.V.“ bei der BW Bank, Konto-Nr.: 861 54 28, BLZ 600 501 01 , zu leisten.
Sollten Sie sich also für eine Teilnahme und Mitgliedschaft entscheiden können, melden Sie sich einfach entsprechend unter den auf der ersten Seite genannten Kontaktdaten des „Pflichtverteidigerbüro e.V.“.
Vielen Dank für die Bereitschaft mitzudenken und mitzumachen!
Es verbleiben mit besten kollegialen Grüßen, für den Vorstand:
RAin Melanie Freiin von Neubeck, Stuttgart
RA Theodoros Germalidis, Stuttgart
RA Martin Stirnweiß, Stuttgart