3. Stuttgarter Strafrechtstag

Vormittagsprogramm

  • RA und FAStR Franz Friedel, Stuttgart
  • RA und FAStR Andreas Baier, Stuttgart
  • RA Dr. Klaus Malek, RA+FAStR, Freiburg i.B., Vorstandsmitglied der Baden-Württembergischen Strafverteidigervereinigung

„„Beschneidung der Verteidiger – und Beschuldigtenrechte – kein Ende in Sicht““

RA Dr. Malek beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit der Struktur des Rechtsraumes, der Strafverteidiger umgibt und hat sich hierzu in vielen Vorträgen (z. B. „Abschied von der Wahrheitssuche“,

Eröffnungsvortrag des 35. Strafverteidigertages 2011), Aufsätzen, Urteilsanmerkungen, Lehr- und Handbüchern (z.B. „Verteidigung in der Hauptverhandlung“, 5. Aufl. 2017, C.F. Müller) geäußert. Sein Thema ist 2020 so aktuell wie lange nicht mehr.

Pause

  • VRiaLG Norbert Winkelmann, Stuttgart

„„Aktuelle Änderungen im Strafverfahrensrecht aus richterlicher Sicht““

Herr Norbert Winkelmann ist Vorsitzender Richter einer Großen Straf- und Schwurgerichtskammer beim Landgericht Stuttgart. Seit Jahren engagiert er sich in der Referendarausbildung und als Referent zu strafrechtlichen Themen; u.a. ist er ständiger Gast des STRAUDA - Strafrechtsausschuss der Deutschen Anwaltschaft - der Bundesrechtsanwaltskammer.

  • Mit den Referenten und RA Martin Stirnweiss, RA+FAStR, Stuttgart

Nachmittagsprogramm

  • Prof. Dr. Wolfgang Mitsch, Universität Potsdam

„„Reformbedarf bei den Tötungsdelikten““

Prof. Dr. Mitsch ist seit 1992 Professur für Strafrecht an der Universität Potsdam. Er ist Autor einer Vielzahl strafrechtlicher Veröffentlichungen, u.a. im Jahr 2019 zum Thema „Tötungsdelikte“ im „Handbuch des Strafrechts“. Die §§ 211 ff StGB sind und bleiben reformbedürftig. Dies ist seit Jahrzehnten weit verbreitete Überzeugung in Wissenschaft und Praxis, auch wenn gesetzliche Reformversuche bis zuletzt gescheitert sind.

Pause

  • Dipl.psychologin/Dipl.kriminologin Gabriella Cornelius,
  • Universität Hamburg

„„Zur Psychologie des Mörders““

Frau Cornelius erstellt im Auftrag von Gerichten, forensischen Kliniken und Vollzugsanstalten als Sachverständige bundesweit Gutachten zu Fragen der Prognose, Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) und Unterbringung in Maßregeleinrichtungen (§§ 63 ff. StGB). Dem Thema der Vorhersage von Gewalt begegnet sie in ihrer Arbeit ständig. Sie spricht darüber, warum Menschen die letzte zivilisierte Grenze überschreiten und zu Mördern werden.

Verabschiedung mit anschließendem Ausklang an der Bar des Tagungshotels

Jahres-Mitgliederversammlung Pflichtverteidigerbüro e. V.

Vorabendprogramm (Ort und Zeit werden noch bekanntgegeben)