7. Stuttgarter Strafrechtstag
Programmübersicht – Vormittag
- Begrüßung:
- 1. Vorsitzende RAin Melanie Freiin von Neubeck, RAin und FAStrR, Stuttgart
- Einführung:
- RA Andreas Baier, RA und FAStR, Stuttgart
- Dr. Carolin Weyand, RAin und FAStR, Frankfurt
„Der Urkundenbeweis in der Hauptverhandlung – Praktische Fragestellungen zum Prozessverhalten als Verteidiger*in“
Dr. Carolin Weyand ist Fachanwältin für Strafrecht und Gründungspartnerin der Kanzlei Rettenmaier Frankfurt Rechtsanwälte PartG mbB, einer der führenden Boutiquen für Wirtschaftsstrafrecht. Sie verteidigt im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie des allgemeinen Strafrechts, ist Referentin in der Fachanwaltsausbildung für Strafrecht und regelmäßige Dozentin auf Fachveranstaltungen, wie u.a. dem Strafverteidigertag. Darüber hinaus veröffentlich sie in Fachmedien, vor allem zu strafprozessualen Themen. Sie ist Vorstandsvorsitzende der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V.
Pause
- Prof. Dr. Jörg Eisele, Universität Tübingen
„Der Unmittelbarkeitsgrundsatz unter Berücksichtigung von Art. 6 EMRK“
Prof. Dr. Jörg Eisele ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafverfahrenserecht, Wirtschaftsstrafrecht und Computerstrafrecht an der Universität Tübingen. Er ist Co-Vorsitzender der Aufarbeitungskommission für sexuellen Missbrauch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Er ist ferner Autor zahlreicher Lehrbücher und Kommentare. Er kommentiert die §§ 249 ff. StPO in dem neu erscheinenden Nomos Kommentar zur StPO.
- mit den Referenten und RA Martin Stirnweiss, RA und FAStR, Stuttgart
Programmübersicht – Nachmittag
- Herr RA Norbert Schneider, Neunkirchen-Seelscheid
„Aktuelles Gebührenrecht“
Rechtsanwalt Norbert Schneider ist Rechtsanwalt in der Anwaltskooperation Schneider & Morschau in Neunkirchen-Seelscheid. Seine Kompetenzfelder liegen im Immobilienrecht, Erb- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Anwaltliches Gebührenrecht und in der Prozessführung. Er ist seit Jahren Autor zahlreicher Fachpublikationen. Er ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts und hat hierzu zahlreiche Werke veröffentlicht. Sein Know-how gibt er in Praktikerseminaren weiter.
Pause
- Dr. med. Alexander Böhle, Berlin
„Psychoanalytische Grundlagen der Beziehung des Verteidigers im Strafprozess zu seinen Mandanten und zu anderen Prozessbeteiligten“
Dr. med. Alexander Böhle ist Arzt für Neurologie und Psychiatrie sowie Arzt für psychosomatische Medizin und seit 42 Jahren als Gutachter u.a. im Strafrecht und Verwaltungsrecht in Berlin und Brandenburg tätig. Seine forensisch- psychiatrische Ausbildung hat er an der FU-Berlin bei Prof. Rasch im Institut für forensische Psychiatrie und Kriminologie und seine psychoanalytische Ausbildung im psychoanalytischen Institut Berlin (PaIB) absolviert. Er ist zudem Lehranalytiker der Deutschen psychoanalytischen Gesellschaft (DPG)